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   LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03   

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https://dejure.org/2004,5824
LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03 (https://dejure.org/2004,5824)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03 (https://dejure.org/2004,5824)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. April 2004 - 18 Sa 1765/03 (https://dejure.org/2004,5824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, Schließung einer Betriebsabteilung, Sozialauswahl, Wiedereinstellungsanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 und 3 KSchG, § 242 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung, Schließung einer Betriebsabteilung, Sozialauswahl, Wieder-einstellungsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung einer Betriebsabteilung; Absicht des Arbeitgebers zur Stilllegung einer Betriebsabteilung als ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; ArbGG § 67 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung wegen Stilllegung einer Betriebsabteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Die unternehmerische Entscheidung selbst ist nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 522/01 - AP Nr. 126 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - AP Nr. 101 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitung steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl; BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 141/99 - AP Nr. 46 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Insoweit genügt es, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächst möglichen Kündigungstermin zu kündigen und zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeiter nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - ZTR 2004, 477; BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - NZA 2002, 1206; BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 - AP Nr. 115 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung).

    Bei der anzustellenden Prognose wird nicht verlangt, dass mit Sicherheit der Arbeitnehmer mit Ablauf der Kündigungsfrist entbehrlich ist, sondern mit "einiger Sicherheit" voraussichtlich entbehrt werden kann (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Grundsätzlich kann ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingten Kündigungen entstehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer ergibt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung; BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 557/96 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung; BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Die Notwendigkeit einer kurzen Einarbeitung steht der Vergleichbarkeit nicht entgegen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl; BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 141/99 - AP Nr. 46 zu § 1 KSchG 1969, Soziale Auswahl).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Grundsätzlich kann ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingten Kündigungen entstehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer ergibt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung; BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 557/96 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung; BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Insoweit genügt es, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächst möglichen Kündigungstermin zu kündigen und zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeiter nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - ZTR 2004, 477; BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - NZA 2002, 1206; BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 - AP Nr. 115 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Insoweit genügt es, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächst möglichen Kündigungstermin zu kündigen und zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeiter nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - ZTR 2004, 477; BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - NZA 2002, 1206; BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 - AP Nr. 115 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 05.05.1994 - 2 AZR 917/93 - AP Nr. 23 zu § 1 KGSchG 1969, Soziale Auswahl) hält eine Einarbeitungszeit von drei Monaten für zu lang.
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Insoweit genügt es, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächst möglichen Kündigungstermin zu kündigen und zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeiter nur noch während der jeweiligen Kündigungsfristen einzusetzen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - ZTR 2004, 477; BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - NZA 2002, 1206; BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 2 AZR 514/99 - AP Nr. 115 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969, Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03
    Grundsätzlich kann ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingten Kündigungen entstehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer ergibt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung; BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 557/96 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung; BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 904/98 - AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969, Wiedereinstellung).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 522/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl -; Berücksichtigung eines Widerspruchs

  • ArbG Hagen, 08.12.2021 - 3 Ca 732/20

    Arbeitnehmerkündigung aus betriebsbedingten Gründen

    Durch einen solchen Gesellschafterbeschluss kann eine Stilllegungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 28.04.2004 - 18 Sa 1765/03 -, in juris Rdnr. 41).
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